Die Kinder sind versorgt und alles ist gut geplant. Doch plötzlich werden Sie selbst oder eines Ihrer Kind krank. Müssen Sie oder Ihr Partner aus diesem Grunde zu Hause bleiben, kann jeder von Ihnen für max. 10 Tage unbezahlten Urlaub vom Arbeitgeber erhalten, bei mehreren Kindern max. 25 Arbeitstage im Jahr pro Elternteil. Der Verdienstausfall wird anteilig von Ihrer Krankenkasse erstattet.
Muss Ihr Kind also zuhause bleiben, haben Sie als Eltern den gesetzlichen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit, wenn:
- Ihr Kind noch keine 12 Jahre alt ist
- Sie und Ihr Kind gesetzlich krankenversichert sind
- im Haushalt keine andere Person lebt, die die Pflege übernehmen kann
- Sie ein ärztliches Attest über die Betreuungsnotwendigkeit vorlegen.
Weitere Informationen:
- Mein Kind ist krank, wie kann ich arbeiten gehen? Oder ich bin bei der Arbeit und erfahre, dass mein Kind krankgeworden ist, was kann ich tun?
Notfallplan für ein krankes Kind (PDF-Datei) - Krankengeld bei Erkrankung des Kindes
- Finanzierung einer Haushaltshilfe: Mütter und Väter, die gesetzlich krankenversichert sind, erhalten eine Haushaltshilfe, wenn sie wegen einer Krankenhausbehandlung oder einer Kur ihren Haushalt nicht weiterführen können
- Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen: Nähere Informationen erteilt auch Ihre Krankenkasse.
Vermittlung von Haushaltshilfen
Wenden Sie sich an einen der Wohlfahrtsverbände in ihrem Wohnort, z.B. Arbeiterwohlfahrt, Caritasverband, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonisches Werk oder Paritätischer Wohlfahrtsverband.